WAS STECKT HINTER ESG - DIE DREI SÄULEN 

ESG: Environmental, Social & Governance.

ENVIRONMENTAL

Die Umwelt stärken.

Das "E" berücksichtigt primär, wie sich Unternehmen in ihrer Rolle als Verwalter der natürlichen oder physischen Umwelt verhalten. Es zielt auf die Evaluation der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen sowie die Umwelt-Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit ab. Auch das Bestreben nach einer Verbesserung bei nachteiligen Auswirkungen (z.B. CO2-Emissionsreduzierung) werden erfasst.

Versäumen Unternehmen die Berücksichtigung von Umweltrisiken, könnte dies ein finanzielles Risiko durch Sanktionen, strafrechtliche Verfolgung oder Reputationsschäden implizieren.

SOCIAL

Social Empowerment statt sozialer Abbau.

Berücksichtigt ein Unternehmen auch soziale Aspekte, wie beispielsweise die Beziehung zur eigenen Belegschaft, zu Gewerkschaften oder zum Arbeitsumfeld? Dieser zentralen Frage widmet sich das "S" in ESG, indem es die sozialen Facetten eines Unternehmens näher beleuchtet. Auditiert werden beispielsweise die Wahrung von Menschenrechten, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Förderung von Gesundheit und Sicherheit bei Arbeitnehmern sowie die vorherrschenden Arbeitsbedingungen.

Als positives Ergebnis geht die Berücksichtigung dieser Komponente unternehmensseitig unter anderem neben einer Steigerung der Arbeitsmoral und Produktivität der Arbeitnehmer auch mit einer Reduzierung von Fehlzeiten und Fluktuationen einher.

GOVERNANCE

Gute Unternehmensführung.

Um die Governance von Unternehmen – also das "G" in ESG – zu evaluieren, werden Faktoren des geschäftlichen Fehlverhaltens durch z.B. Korruption, Bestechung oder Geldwäsche betrachtet. Auch die Verteilung von Rechten und Pflichten unter den verschiedenen Unternehmens-Akteuren, einschließlich des Vorstands, der Manager und der Stakeholder, spielt hierbei eine Rolle. Beispielsweise wird auf die Zusammensetzung des Vorstands und die Vergütung von Managern eingegangen.

Dass die Berücksichtigung der Governance von großer Bedeutung ist, zeigen vergangene Unternehmensskandale, deren Ursache vor allem in den schlechten Praktiken der Unternehmensführung zu suchen war. Angefangen beim VW-Abgasskandal, dem Datenmissbrauch durch Facebook oder der Fall Wirecard – all diese Fälle führten neben finanziellen Verlusten auch zu erheblichen Reputationsschäden aller Beteiligten.

Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können.

Um potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken bestmöglich zu erkennen, haben wir Strategien und Frühwarnsysteme entwickelt. Durch eine Identifizierung der größten Risikopotenziale sollten sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken auf vergleichbarem Niveau wie das allgemeine Marktrisiko bewegen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken. Zudem setzt unsere Vergütungspolitik keine Anreize zur Ignoranz von Nachhaltigkeitsrisiken.

Sprechen Sie uns gerne an, um mehr über potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken zu erfahren.

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.         

ANSPRECHPARTNERIN

Sie haben Fragen zum Thema Nachhaltigkeit?

Dr. Kristina Bambach, CFA

Portfoliomanagerin | Head of Responsible Investment